Bürgerbusfahrer
Neue Bürgerbusfahrer und Bürgerbusfahrerinnen sind in unserem Team jederzeit herzlich willkommen!
Voraussetzungen:
- Führerschein der Klasse B, mindestens 2 Jahre Fahrpraxis
- Mindestalter 21 Jahre
- bestandene amtsärztliche Untersuchung
Ablauf:
1. Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Fahrsicherheit und Fahrtüchtigkeit
- Reaktionstest
- Sehtest
- Gesichtsfeldmessung
- körperlicher Check
2. Führungszeugnis der Belegart 0
Dieses wird bei der Gemeinde Emsbüren beantragt und automatisch an die Führerscheinstelle des Landkreises Emsland geschickt.
3. Führerscheinstelle
Die zuständige Führerscheinstelle ist der Landkreis Emsland. Hier muss der Antrag auf Erteilung des Personenbeförderungsscheins gestellt werden. Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
- Personalausweis
- Kartenführerschein
- ärztliches Gutachten
Dies Kosten für die Umschreibung des Führerscheins belaufen sich auf ca. 200,00 € pro Person. Diese werden vom Verein übernommen. Aus diesem Grunde ist es wichtig, dass Sie uns im Vorfeld über evtl. Einwände gegen die Erteilung eines Personenbeförderungsscheins mitteilen, um so unnötige Kosten zu vermeiden.
Beitrittserklärung Bürgerbusfahrer